Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsaufträge
1. Allgemeines
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsverkehr und
das Vertragsverhältnis der adapt lexika Technologie und Sprachen (nachfolgend Auftragnehmer
genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt), und zwar für die
gesamte Dauer der Auftragsabwicklung und werden vom Auftraggeber mit der
Auftragserteilung anerkannt. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers ist,
soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Auftragserteilung
Der Auftraggeber erteilt die Übersetzungsaufträge in elektronischer Form
über Computerterminal, Telefax, per Post oder in sonstiger Weise. Dazu gibt er
die Quell- und Zielsprache, das Thema, das Fachgebiet und besondere
Terminologiewünsche an, welche im eigenen Interesse mit größtmöglicher Sorgfalt
vorzunehmen sind. Besondere Terminologiewünsche des Auftraggebers für die
Übersetzung werden nur nach Überlassung entsprechender Unterlagen, wie Glossarien,
Wortlisten oder Mustertexten, berücksichtigt. Zur Erstellung der Übersetzung
wird der jeweils vom Auftraggeber angegebene Fertigstellungstermin fixiert. Dem
Auftragnehmer sollte für die Anfertigung der Übersetzung - abhängig von Umfang
und Schwierigkeitsgrad des Textes - mindestens ein Zeitraum von 48 Stunden ab
Auftragsbestätigung zur Verfügung stehen. Alle Zeitangaben beziehen sich auf
die MEZ bzw. MESZ. Wir können von dem in der Auftragsbestätigung angegebenen
Liefertermin abweichen, wenn der zu übersetzende Text außerordentlich
umfangreich ist, besondere Schwierigkeiten aufweist, die Zielsprache nicht den
Hauptverkehrssprachen angehört oder sonstige Gründe dazu Anlass geben. Der vom Auftraggeber
elektronisch oder auf sonstige Art versandte Text wird schriftlich oder per
E-Mail bestätigt. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er vom Auftragnehmer schriftlich
oder per E-Mail bestätigt und vom Auftraggeber unterschrieben und gestempelt
zurückgesandt worden ist. Der Vertrag kommt mit Zugang der
Auftragsbestätigung beim Auftraggeber zustande. Eine Haftung des Auftragnehmers
aufgrund von Verzögerungen oder Ausführungsmängeln, die durch eine unrichtige
oder unvollständige Übertragung oder durch falsche oder missverständliche
Formulierungen des Ausgangstextes entstehen, ist ausgeschlossen. Mündliche
Nebenabreden bedürfen ausnahmslos der Schriftform.
3. Vertraulichkeit
Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich behandelt, alle
Mitarbeiter sind zur Diskretion verpflichtet. Auf Wunsch können besondere
Geheimhaltungsvereinbarungen abgeschlossen werden.
4. Ausführungen durch Dritte
Der Auftragnehmer hat das Recht sich zur Ausführung aller geschäftlichen
Aktivitäten, sofern es zweckdienlich erscheint, Dritter, d. h. unabhängiger
Übersetzer, zu bedienen. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem vom
Auftragnehmer eingesetzten Dritten bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Auftragnehmers.
Sollte unter Umgehung dieser Vereinbarung der Kontakt mit einem vom
Auftragnehmer beauftragten Übersetzer aufgenommen werden, gilt für eine direkte
Vertragsanbahnung oder für einen Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber
und dem Übersetzer innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr ab der Beendigung
des letzten laufenden Auftrages, dass Auftragnehmer die Hälfte des
Bruttovergütungsbetrages aus dem so abgeschlossenen Vertrag als
Vermittlungshonorar gebührt. Es steht dem Auftraggeber frei, nachzuweisen, dass
der entgangene Gewinn auf Seiten vom Auftragnehmer kleiner ist, als die
insoweit vereinbarte Vergütungssumme.
5. Preise
Alle Angebote und Preise sind grundsätzlich freibleibend, falls nicht
anders vereinbart. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht ausdrücklich
eine andere Währung vereinbart worden ist. Alle in den Angeboten genannten
Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Übersetzungen werden i. d. Regel
als fortlaufender Text, als Computerausdruck oder auf Datenträger geliefert
bzw. elektronisch übermittelt und nach Standardzeilen gem. § 11 Abs. 1 des
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) in der Zielsprache
berechnet. Es kann auch eine abweichende Berechnung (nach Seiten, pauschal oder
auf der Grundlage des Ausgangstextes) vereinbart werden. Nachträgliche
Textgestaltung, Übernahme von Grafiken und Bildern sowie Textmontage etc. und
auch Übersetzungen, bei denen eine Zeilenberechnung nicht sinnvoll erscheint,
werden nach Zeitaufwand berechnet. Formatierungs- und Layoutarbeiten werden
nicht übernommen. Mit der Übersetzung verbundene Nebenkosten, z. B. für
Telekommunikation oder für über das normale Maß hinausgehende Recherchen und
Konsultationen bei unklaren Textstellen, sowie Kurier- und Versandkosten gehen
zu Lasten des Auftraggebers. Sämtliche zusätzlichen Vergütungsforderungen
werden dem Auftraggebern in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Im Übrigen behält
sich der Auftragnehmer Eilzuschläge für kurzfristigste Aufträge und Wochenend-
und Feiertagsarbeit vor. Diese werden rechtzeitig dem Auftraggeber in der
Auftragsbestätigung mitgeteilt.
6. Lieferfristen und Termine
Lieferfristen und Termine werden dem Auftraggebern nach bestem Wissen und
Gewissen angegeben. Eine Lieferung ist zeitig erfolgt, sobald die Übersetzung
an den Auftraggebern nachweisbar (Absendeprotokoll) abgeschickt worden ist oder
der Auftraggeber die Übersetzung in der Geschäftsstelle in Empfang genommen
hat. Der Versand auf dem Postwege wird vom Auftragnehmer ebenfalls per Fax oder
E-Mail bestätigt. Ist die Erbringung von Leistungen durch höhere Gewalt oder
andere unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Verkehrsstörungen, Ausfall der
Stromversorgung o. ä.) nicht möglich, so ist während dieser Zeit der Ablauf
jedweder Frist gehemmt. Die Frist beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die
entsprechende Störung beseitigt bzw. beendet ist.
7. Stornierung
Wird ein erteilter Auftrag storniert, so sind die bis dahin entstandenen
Kosten nach dem Grad der Fertigstellung anteilig zu erstatten. Nach Beginn der
Übersetzungsarbeiten durch den Auftragnehmer steht ihm Schadensersatz für
entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.
8. Störung, höhere Gewalt, Schließung
und Einschränkung des Betriebs, Netzwerk- und Serverfehler, Viren
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Störung des
Betriebes, insbesondere durch höhere Gewalt, z. B. durch Naturereignisse und
Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler eventuelle andere Leitungs- und
Übertragungsstörungen und sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende
Hindernisse, entstanden sind. In Ausnahmefällen ist der Auftragnehmer
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch, wenn
aus wichtigem Grund der Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise
eingestellt oder eingeschränkt werden muss. Eine Haftung für Schäden, die durch
Viren entstehen, besteht nicht. Die gesamte EDV-Infrastruktur wird regelmäßig
auf Viren überprüft. Bei Lieferung von Dateien per E-Mail, Datenfernübertragung
oder jeglicher anderer Übertragungsart ist der Auftraggeber für eine endgültige
Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien zuständig. Diesbezügliche
Schadensersatzansprüche werden nicht anerkannt.
9. Reklamation
Die fertige Übersetzung wird vom Auftragnehmer auf Vollständigkeit und Format
sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und an den Auftraggeber
weitergeleitet. Rügt der Auftraggeber nicht schriftlich innerhalb einer Frist
von 14 Tagen einen objektiv vorhandenen/erkennbaren, nicht nur unerheblichen
Mangel, so gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht. Rügt der Auftraggeber
innerhalb der 14 - Tagesfrist einen objektiv vorhandenen/erkennbaren, nicht nur
unerheblichen Mangel, so ist dieser schriftlich und konkret mitzuteilen. In
diesem Fall hat Auftragnehmer ein Recht zur Nachbesserung binnen angemessener
Frist. Führt die Nachbesserung zu keiner Mängelbeseitigung, so steht dem Auftraggebern
das Recht zur Minderung der Vergütung oder zum Vertragsrücktritt entsprechend
der §§ 437 Nr. 1 und 2 oder 634 Nr. 1 und 3 BGB zu. Für die Beschaffenheit des
Werkes gilt, dass der Auftraggeber zur Abnahme im Sinne des § 640 Abs. 1 BGB
binnen 14 Tagen aufgefordert ist und dass mit Verstreichen der Abnahmefrist
auch bei nicht ausdrücklich erklärter Abnahme diese dann als erfolgt gilt.
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen wegen Mängeln in der Übersetzung,
die auf unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte
Ausgangstexte des Auftraggebern selbst verursacht worden sind.
10. Lieferverzug, Unmöglichkeit,
Rücktritt und Schadensersatz
Zum Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber in den Fällen des vom
Auftragnehmer zu vertretenen Leistungsverzuges und der Unmöglichkeit nur
berechtigt, wenn die Lieferfrist überschritten wurde und er in elektronischer
oder schriftlicher Form eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung
gesetzt hat. Im Falle des Vorliegens eines Mangels sind die Rechte des Auftraggebern
auf die Rechte nach den §§ 437 Nr. 1 und 2 bzw. 634 Nr. 1 und 3 BGB, d. h. auf
das Verlangen zur Nachbesserung oder das Recht zur Vergütungsminderung oder denVertragsrücktritt beschränkt. Für den Haftungsfall haben wir eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung
über 200.000,00 € abgeschlossen. Die Haftungsgrenze wird ohnehin auf diesen Betrag beschränkt, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollten bei der Übersetzung Dritte, d. h. externeÜbersetzer von Auftragnehmer beauftragt worden sein und diese eine mangelhafte
Übersetzung abgeliefert haben, oder trotz der Aufforderungen durch Auftragnehmer
nicht rechtzeitig geliefert haben, werden evtl. Haftungsansprüche des Auftraggebers
gegen den Auftragnehmer davon abhängig gemacht, dass der Firmenkunde diese
Ansprüche zunächst gegen diese Übersetzer gerichtlich - der Privatkunde seine
Ansprüche außergerichtlich - gegen den Übersetzer geltend macht und dabei
erfolglos bleibt. Zu diesem Zweck werden die Ansprüche vom Auftragnehmer gegen
den Übersetzer an den Auftraggeber abgetreten, der Auftraggeber nimmt die
Abtretung an. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in einem solchen Fall dem Auftraggebern
den vollen Namen und Anschrift des Übersetzers mitzuteilen. Sollten wir zur
Befriedigung der Ansprüche des Auftraggebers subsidiär herangezogen werden, so
ist der Auftraggeber verpflichtet, vorher seine Ansprüche an den Übersetzer
wieder an uns zurück abzutreten.
11. Abtretung, Aufrechnung,
Zurückhaltungsrecht
Eine Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf
der schriftlichen Zustimmung vom Auftragnehmer. Der Auftraggeber kann nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
12. Zahlungsbedingungen
Das Honorar für die Übersetzung ist unmittelbar nach deren Fertigstellung
fällig und ohne Abzug zu begleichen, es sei denn, dass eine anderslautende
einzelvertragliche Regelung bzw. Zahlungsmodalität vereinbart wurde. Der
Rechnungsbetrag ist per Rechnung, per Nachnahme, per Botenlieferung oder
Kreditkarte zu bezahlen. Im letzteren Fall hat der Auftraggeber bei
Auftragserteilung sein Kreditkartenunternehmen, die Kreditkartennummer und die
Laufzeit (Beginn und Ende) seiner Kreditkarte bekanntzugeben. Darüber hinaus
hat er sein Geburtsdatum anzugeben sowie die Anschrift, unter der die Karte
registriert ist. Mit der Auftragserteilung ermächtigt der Auftraggeber zum
Einzug des Rechnungsbetrages per Kreditkarte. Erfolgt bei Fälligkeit die
Zahlung nicht, kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer weiteren
besonderen Benachrichtigung bedarf. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des
Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBl. I S.
330).
13. Versand, Übertragung
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt grundsätzlich ab der
Geschäftsstelle des Auftragnehmers. Für eine fehlerhafte oder schädliche
Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder
Verlust auf dem nichtelektronischen Transportwege wird eine Haftung nicht
übernommen.
14. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
Eigentum des Auftragnehmers.
15. Anzuwendendes Recht
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsbedingungen zwischen dem
Auftragnehmer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich deutschem Recht
unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Soweit zulässig, ist Kempen
ausschließlicher Gerichtsstand.
16. Wirksamkeit
Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die
Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und
wirtschaftlichen Zweck am nächst kommende gültige Bestimmung als vereinbart.